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Studienaufbau

Bei dem Studiengang handelt es sich um einen interdisziplinären weiterbildenden Masterstudiengang, der einen Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis voraussetzt. Der Studiengang verbindet ein forschungsorientiertes Profil mit einer anwendungsorientierten Zielsetzung. Seine Inhalte beruhen auf der Zusammenarbeit der Lehrgebiete und Institute im Forschungsverbund CoVio („Collective Violence – kollektive Gewalt“), gefördert 2020 bis 2023 durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen, wodurch die Aktualität in der multi- und interdisziplinären Gewaltforschung gewährleistet wird. Die daraus entstandenen Materialien leiten zur eigenständigen Forschung zu Gewaltphänomenen an. Gleichzeitig wird durch Praxisanteile, Einbeziehung der Berufserfahrung der Studierenden und ständige Kooperation mit außeruniversitären Einrichtungen eine Einbindung in berufspraktische Zusammenhänge hergestellt, welche die Forschung der studiengangstragenden Einrichtungen wiederum in ihrer wissenschaftlichen Arbeit befruchten. Neben dem reinen Lehr- und Prüfungsgeschehen strebt der Studiengang an, einen Austauschraum zwischen Gewaltforschung und Berufspraxis mit Gewaltbezügen herzustellen, wofür geeignete Begegnungsformate und Dialogsysteme bereitgestellt und weiterentwickelt werden. In der Abschlussarbeit im Umfang von 12 ECTS-Punkten sollen die Studierenden nachweisen, dass sie innerhalb einer vorgegebenen Frist im Stande sind, ein Problem des Faches selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Vollzeit- wie Teilzeitstudierenden steht eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten zur Verfügung. Die Anmeldung zur Abschlussarbeit kann nach erfolgreicher Absolvierung von vier Modulen bzw. 60 ECTS-Punkten erfolgen.
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiengangs ist der Abschluss (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) eines mindestens 6-semestrigen Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten, das in einem sozial-, kultur- oder rechtswissenschaftlichem Fach absolviert worden ist, oder der Nachweis der Qualifikation für das Lehramt. Zusätzliche Voraussetzung ist der Nachweis einer einschlägigen, in der Regel einjährigen Berufserfahrung. Hierzu können Tätigkeiten in Gedenkstätten und Informationszentren, in Schule und Weiterbildung, in Leitung und Verwaltung sozialer Einrichtungen, im Justiz- und Polizeidienst oder in der öffentlichen Verwaltung zählen. Eine turnusmäßig aktualisierte Liste der relevanten Studiengänge wird dem Studiensekretariat als Arbeitsgrundlage im Zulassungsverfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber:innen, die über eine einschlägige Berufserfahrung, nicht jedoch den geforderten einschlägigen Abschluss verfügen, können auf gesonderten Antrag in Ausnahmefällen ebenfalls aufgenommen werden. Über die Zulassung entscheidet die wissenschaftliche Leitung mit Unterstützung der Geschäftsstelle. Als Bewerbungsunterlagen werden ein zweiseitiges Bewerbungsschreiben, die zugangsrelevanten Hochschulzeugnisse und ein Nachweis der Berufstätigkeit erwartet.
Den Absolvent:innen wird der Grad „Master of Arts“ (M.A.) verliehen gemäß der Zuordnung in die Gruppe der Sozial-, Kultur- und Sprachwissenschaften. Informationen über das dem Abschluss zugrundeliegende Studium können dem Diploma Supplement entnommen werden, das Bestandteil jedes Abschlusszeugnisses ist. Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement werden in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt.
Der Studienplan sieht vor, dass pro Semester 30 Leistungspunkte im Vollzeitstudium und 15 Leistungspunkte im Teilzeitstudium erworben werden. Insgesamt werden 120 Leistungspunkte im Studium vergeben. Pro Leistungspunkt ist ein Arbeitsaufwand von 30 Stunden vorgesehen, sodass jedes Modul (= 15 Leistungspunkte) einen Umfang von 450 Arbeitsstunden aufweist. Der Arbeitsumfang für das gesamte Studium beträgt 3.600 Arbeitsstunden (= 120 Leistungspunkte). Davon entfallen 360 Arbeitsstunden (= 12 Leistungspunkte) auf die bestandene Masterarbeit (Modul 7). Diese Informationen sowie die Verteilung der Leistungspunkte und der Arbeitsstunden auf die anfallenden Tätigkeiten in den Modulen sind in § 3 der Prüfungsordnung geregelt und im Modulhandbuch dokumentiert.

Das Modul 6 gewährleistet die enge Verzahnung von wissenschaftlicher und praktischer Ausbildung im Studiengang GKG. Die Studierenden wählen darin einen berufs- oder forschungspraktischen Vertiefungsschwerpunkt, in dem sie ihre individuellen Neigungen, Interessen und beruflichen Qualifikationsbestrebungen konzentriert verfolgen können.
Die Modulbestandteile setzen sich aus einem Einführungskurs, in dem die Studierenden in ihrer individuellen Schwerpunktbildung begleitet und beratet werden und mit den Möglichkeiten und Anforderungen des Moduls vertraut gemacht werden (Kurs 6.1), sowie einem Praktikum und einen Praktikumsbegleitkurs zusammen.
In den Modulteilen 6.2 a, b, c wählen die Studierenden zwischen drei Praktika: 6.2 a bietet die Möglichkeit eines Praktikums im Archiv Deutsches Gedächtnis des Instituts für Geschichte und Biographie (FeU), das auch in der Form eines Online Praktikums absolviert werden kann. 6.2 b bietet den Studierenden, die sich für einen forschungspraktischen Vertiefungsschwerpunkt ent- schieden haben, die Möglichkeit ihrem Forschungsvorhaben in einer Forschungswerkstatt nachzugehen. Im Modulteil 6.2 c absolvieren die Studierenden ein Praktikum in einer Bildungs-, Mahn- oder Gedenkstätte. Das Praktikum hat einen Umfang von 200 Stunden Arbeitszeit (entspricht fünf Wochen in Vollzeit, kann aber auch äquivalent in Teilzeit abgeleistet werden), 40 Arbeitsstunden werden für die Recherche und der Suche nach einem Praktikumsplatz angerechnet.
In den Modulteilen 6.3 a, b, c belegen die Studierenden den zu ihrem Vertiefungsschwerpunkt passenden Praktikumsbegleitkurs, in dem sie die Inhalte des Praktikums in kollegialer und fachlicher Beratung reflektieren und aktuelle Entwicklungen und Kontroversen des Berufs- oder Forschungsfeldes erörtern. Das Modul wird mit einem unbenoteten Praktikumsbericht (6.4,) abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Praktika“.

Hier finden Sie die aktuellen Unterlagen zum Download:

Modulhandbuch

Prüfungsordnung

Modulstruktur

Das Studium ist in modularisierter Form aufgebaut und gliedert sich in sieben Module, wobei das dritte Modul in die Teile 3a und 3b unterteilt ist. Aufgrund seiner thematischen Fassung und seiner multidisziplinären Aufstellung stellen die beiden Teile dieses Moduls eine integrale Einheit dar, die als solche sichtbar gemacht werden soll, jedoch aus studienpraktischen und prüfungsrechtlichen Gründen in zwei Tranchen belegt und geprüft werden muss. Alle Module (einschließlich der Teilmodule 3a und 3b) umfassen 15 ECTS-Punkte und lassen sich so jeweils innerhalb eines Semesters abschließen. Sämtliche Module werden in jedem Semester angeboten. Für einen M.A.- Abschluss müssen alle angebotenen Module belegt werden. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Modulen wird zunächst nicht angeboten; es bestehen jedoch in einigen Modulen Wahlmöglichkeiten zwischen einzelnen Kursen. Es wird dringend empfohlen, Modul 1 zuerst zu studieren. Die Nummerierung der einzelnen Module weist zudem auf den empfohlenen Studienverlauf hin, beinhaltet aber keine obligatorische Reihenfolge der Belegung; entsprechend ist die Übersicht der Modulstruktur (Tabelle rechts) als idealtypischer Studienverlauf zu verstehen.
Modulstruktur GKG, klicken zum vergrößern

E-Learning-Komponenten

Hier finden Sie alle Kurse aufgelistet, die eine digitale Komponente besitzen oder als vollständige Online-Kurse konzipiert sind. Die unten aufgeführten Links führen Sie direkt zu den entsprechenden Moodle-Kursen. Bitte beachten Sie, dass die Kurse nur für eingeschriebene Studierende des Studiengangs zugänglich sind.